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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich
Vertragsschluss
Widerrufsrecht
Preise und Zahlungsbedingungen
Liefer- und Versandbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Besondere Bedingungen für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Anwendbares Recht
Gerichtsstand
Verbraucherstreitbeilegung
GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Magnos Turbosystems GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er mit der vereinbarten Dienst-, Reparatur- oder Werkleistung beginnt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, oder
indem er den Kunden nach Abgabe dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer über einen Zahlungsdienstleister angebotenen Zahlungsart kann die Vertragsannahme nach Maßgabe des jeweiligen Zahlungsprozesses bereits mit Abschluss bzw. Auslösung des Zahlungsvorgangs erfolgen.
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Soweit technisch vorgesehen, kann der Kunde seine Bestelldaten zusätzlich über sein Kundenkonto einsehen.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde seine Eingaben mit den üblichen technischen Eingabemöglichkeiten korrigieren. Darüber hinaus werden die wesentlichen Bestelldaten vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt.
2.8 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass E-Mails des Verkäufers oder von mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten zugestellt werden können.
WIDERRUFSRECHT
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
3.3 Bei Dienst- und Werkleistungen gelten hinsichtlich eines vom Kunden gewünschten Beginns der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie hinsichtlich eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Sofern sich aus der Produkt- oder Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute, Wechselkursgebühren, einfuhrrechtliche Abgaben, Steuern oder Zölle.
4.3 Dem Kunden stehen die im Online-Shop bzw. während des Bestellprozesses angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
4.4 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung grundsätzlich sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.5 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal nach Maßgabe der für die jeweilige Zahlungsart geltenden Bedingungen von PayPal.
4.6 Werden Zahlungsarten von Klarna oder anderen externen Zahlungsdienstleistern angeboten, erfolgt die Zahlungsabwicklung zusätzlich nach Maßgabe der für die jeweilige Zahlungsart geltenden Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
4.7 Soweit ein Zahlungsdienstleister vor Freigabe einer bestimmten Zahlungsart eine Identitäts- oder Bonitätsprüfung durchführt, besteht kein Anspruch des Kunden darauf, dass die betreffende Zahlungsart durch den Zahlungsdienstleister genehmigt wird.
LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters kann im Rahmen der Zahlungsabwicklung eine dort hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich sein, soweit dies während des Bestellvorgangs entsprechend angegeben wird.
5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, weil eine Zustellung beim Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht möglich war, trägt der Kunde die dadurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die fehlgeschlagene Zustellung nicht zu vertreten hat oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
5.3 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden darüber, dass die bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach entsprechender Mitteilung kann der Kunde die Ware nach Absprache am Geschäftssitz des Verkäufers abholen. Versandkosten fallen bei Selbstabholung nicht an.
EIGENTUMSVORBEHALT
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR REPARATUR- UND INSTANDSETZUNGSLEISTUNGEN
7.1 Umfang des Reparaturauftrags
Bei Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen umfasst die geschuldete Leistung die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten und die Beseitigung der im Rahmen der Befundung festgestellten und vom Reparaturauftrag erfassten Mängel.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt eine Reparatur oder Instandsetzung eines Turboladers keine vollständige Erneuerung oder den Austausch sämtlicher Bestandteile des Turboladers dar.
Es werden diejenigen Bauteile repariert, instand gesetzt, eingestellt oder ersetzt, bei denen dies nach der Befundung erforderlich und vom vereinbarten Reparaturumfang umfasst ist.
7.2 Weiterverwendung vorhandener Bauteile
Bauteile und Baugruppen des eingesandten Turboladers, bei denen im Rahmen der Befundung kein reparaturbedürftiger Defekt festgestellt wird und deren Austausch nicht Bestandteil des vereinbarten Reparaturauftrags ist, können weiterverwendet werden.
Dies betrifft insbesondere elektrische oder pneumatische Steller, Stellmotoren, Aktuatoren, Positionssensoren, Unterdruckdosen, Wastegate-Komponenten, VTG-Komponenten, Gehäuse sowie sonstige mechanische, elektrische und elektronische Bauteile und Anbauteile.
Die Tatsache, dass ein solches Bauteil bei der Reparatur nicht ersetzt wird, bedeutet nicht, dass dieses Bauteil erneuert oder hinsichtlich seiner zukünftigen Lebensdauer garantiert wurde.
7.3 Prüfung vorhandener Bauteile
Nicht erneuerte Bauteile werden, soweit dies technisch möglich, nach Art des Bauteils sinnvoll und vom vereinbarten Prüf- und Reparaturumfang umfasst ist, mit den dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Prüf-, Mess- und Diagnoseverfahren auf ihre zum Zeitpunkt der Prüfung feststellbare Funktion überprüft.
Eine erfolgreiche Funktionsprüfung bedeutet ausschließlich, dass bei der konkret durchgeführten Prüfung kein entsprechender Fehler festgestellt wurde.
Eine solche Prüfung stellt keine Garantie oder Zusicherung dafür dar, dass ein nicht erneuertes Bauteil frei von sämtlichen vorhandenen oder zukünftigen Fehlern ist, eine bestimmte Restlebensdauer besitzt oder während eines bestimmten zukünftigen Zeitraums funktionsfähig bleiben wird.
Insbesondere können Alterung, Verschleiß, Materialermüdung, Korrosion, thermische oder elektrische Vorschädigungen, sporadische bzw. intermittierende Fehler, innere elektronische Fehler oder Fehler, die nur unter bestimmten Betriebsbedingungen auftreten, im Rahmen einer üblichen Prüfung nicht in jedem Fall festgestellt oder vorhergesagt werden.
7.4 Grenzen der technischen Prüfung
Die Magnos Turbosystems GmbH ist ein auf Turbolader und entsprechende Komponenten spezialisiertes Reparatur- und Handelsunternehmen, jedoch nicht Hersteller des jeweiligen Fahrzeugs, Motors, Turboladers oder der jeweiligen am Turbolader verbauten mechanischen, pneumatischen, elektrischen oder elektronischen Komponenten.
Die Prüfung erfolgt mit den der Magnos Turbosystems GmbH zur Verfügung stehenden fachüblichen Prüf-, Mess-, Diagnose- und Einstellverfahren.
Eine vollständige Prüfung sämtlicher Bestandteile eines Turboladers auf sämtliche denkbaren Fehlerzustände sowie die Nachbildung sämtlicher möglichen realen Betriebszustände des jeweiligen Fahrzeugs, Motors und Abgassystems ist im Rahmen einer üblichen Turboladerprüfung nicht geschuldet und technisch nicht in jedem Fall möglich.
Insbesondere können Betriebsbedingungen wie unterschiedliche Lastzustände, Temperaturen, Drücke, Vibrationen, elektrische Spannungen, Kommunikationszustände der Fahrzeugelektronik sowie Wechselwirkungen mit anderen Fahrzeug- oder Motorkomponenten bei der Prüfung eines ausgebauten Turboladers nicht vollständig reproduziert werden.
Die Prüfung stellt daher eine technische Zustands- und Funktionsprüfung im Rahmen der vorhandenen Prüfverfahren und des vereinbarten Leistungsumfangs dar und keine vollständige Herstellerprüfung des gesamten Fahrzeug-, Motor- oder Abgassystems.
7.5 Keine vollständige Fahrzeug- oder Motordiagnose
Gegenstand eines Reparaturauftrags für einen eingesandten bzw. ausgebauten Turbolader ist grundsätzlich der Turbolader und nicht das vollständige Fahrzeug, der Motor oder dessen Peripherie.
Soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Diagnoseleistung vereinbart wurde, umfasst die Reparatur insbesondere keine vollständige Prüfung oder Diagnose
des Motors,
der Motorsteuerung,
der Ölversorgung und des Ölrücklaufs,
des Motoröldrucks,
der Kurbelgehäuseentlüftung,
des Ansaugtrakts,
des Ladeluftsystems,
des Abgassystems,
des Abgasgegendrucks,
des Dieselpartikelfilters bzw. Partikelfilters,
des Katalysators,
der Abgasrückführung,
der Kraftstoffversorgung,
der Fahrzeugelektronik,
der Verkabelung,
anderer Sensoren und Aktuatoren oder
sonstiger Fahrzeug- und Motorkomponenten.
Fehler und Wechselwirkungen, die ausschließlich im eingebauten Zustand des Turboladers oder nur unter bestimmten Fahr-, Last-, Temperatur-, Druck- oder sonstigen Betriebsbedingungen auftreten, können bei einer Prüfung des ausgebauten Turboladers daher möglicherweise nicht festgestellt werden.
7.6 Späterer Defekt eines nicht erneuerten Bauteils
Tritt nach Durchführung der Reparatur ein Defekt an einem vorhandenen Bauteil auf, das im Rahmen des Reparaturauftrags nicht repariert oder ersetzt wurde und bei der durchgeführten Prüfung keinen feststellbaren Defekt aufwies, stellt dieser spätere Defekt nicht allein deshalb einen Mangel der zuvor ausgeführten Reparaturleistung dar.
Dies gilt insbesondere, wenn der spätere Defekt auf Verschleiß, Alterung, Materialermüdung, Korrosion, thermischer, mechanischer oder elektrischer Vorschädigung, einem zum Prüfzeitpunkt nicht erkennbaren oder nur zeitweise auftretenden Fehler oder einer außerhalb der durchgeführten Reparatur liegenden Ursache beruht.
Dies gilt nicht, soweit der betreffende Defekt durch eine mangelhafte oder nicht fachgerecht ausgeführte Leistung der Magnos Turbosystems GmbH verursacht wurde.
7.7 Schäden durch andere Fahrzeug- oder Motorkomponenten
Ein Defekt oder erneuter Ausfall eines Turboladers kann auch durch Ursachen außerhalb des Turboladers hervorgerufen werden.
Hierzu können insbesondere eine unzureichende oder verunreinigte Ölversorgung, Probleme des Ölrücklaufs, Fremdkörper, Undichtigkeiten im Ansaug- oder Ladeluftsystem, Probleme der Kurbelgehäuseentlüftung, ein erhöhter Abgasgegendruck, Probleme des Partikelfilters oder Katalysators, Fehler der Motorsteuerung, Sensorfehler, elektrische Fehler, Verbrennungsprobleme sowie weitere Störungen des Motors oder seiner Peripherie gehören.
Die Reparatur eines Turboladers beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keine Feststellung oder Beseitigung solcher außerhalb des Turboladers liegenden Ursachen.
Für Schäden am reparierten Turbolader, die nachweislich durch außerhalb des Verantwortungsbereichs der Magnos Turbosystems GmbH liegende Fahrzeug-, Motor-, Einbau- oder Betriebsursachen entstanden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.8 Feststellung zusätzlicher Defekte
Werden während der Befundung oder Reparatur weitere Defekte festgestellt, deren Beseitigung zusätzliche, vom ursprünglichen Reparaturauftrag nicht umfasste und kostenpflichtige Arbeiten oder den Austausch weiterer Bauteile erforderlich macht, wird der Kunde hierüber grundsätzlich informiert.
Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Beauftragung bzw. Zustimmung des Kunden durchgeführt, soweit nicht bereits bei Auftragserteilung ein entsprechender Reparaturumfang oder Kostenrahmen vereinbart wurde.
7.9 Keine Garantie für nicht erneuerte Altteile
Die Weiterverwendung eines zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähigen vorhandenen Bauteils stellt keine Übernahme einer selbständigen Garantie für dieses Bauteil dar.
Eine Garantie besteht nur, wenn eine solche vom Verkäufer ausdrücklich als Garantie bezeichnet und mit entsprechendem Garantieinhalt erklärt wurde.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden hinsichtlich der vom Verkäufer geschuldeten und tatsächlich ausgeführten Reparatur-, Austausch-, Einstell- und sonstigen Werkleistungen bleiben unberührt.
MÄNGELHAFTUNG (GEWÄHRLEISTUNG)
8.1 Für Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend oder individualvertraglich nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Für Reparatur-, Instandsetzungs- und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
8.3 Ein Mangel einer Reparaturleistung liegt nicht bereits deshalb vor, weil nach der Reparatur ein anderes, nicht repariertes oder nicht erneuertes Bauteil ausfällt oder ein bei der ursprünglichen Prüfung nicht feststellbarer Fehler auftritt. Maßgeblich ist insbesondere, ob die vom Verkäufer vereinbarte und ausgeführte Reparaturleistung selbst mangelhaft war.
8.4 Die Regelungen in Ziffer 7 dienen der Bestimmung und Abgrenzung des vereinbarten Reparatur- und Prüfungsumfangs. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer vom Verkäufer mangelhaft ausgeführten Reparaturleistung werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.5 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
ANWENDBARES RECHT
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
GERICHTSSTAND
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sofern der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.
Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Die Magnos Turbosystems GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


